Schülerinnen und Schüler, die in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen haben, dazu gehören:
können aufgrund dessen vom Schulbesuch freigestellt werden, dies entscheiden die Eltern –nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt, ob für ihr Kind eine
gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung
eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch bei ihrem Kind grundsätzlich möglich ist. Dazu reichen Sie bitte ergänzend eine ärztliche Bescheinigung ein. Die Art der Vorerkrankung
braucht aus Gründen des Datenschutzes nicht angegeben zu werden.
In der Folge entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Diesen Schülerinnen und Schülern werden wir Lernmaterialien zur Weiterarbeit zu Hause zur Verfügung stellen.