Schulbetrieb ab dem 19.04.2021

 Aktualisierung 16.04.2021

 

Wechselmodell für die Jahrgänge 7-10 und Präsenzunterricht für die Jahrgänge 5 und 6

 

Ab kommenden Montag (16.04.2021) starten wir wieder mit dem Präsenzunterricht, dazu kommen die Jahrgänge 7-10 im Wechselmodell (Präsenz- und Distanzlernen im Wechsel A/B Gruppen) nach folgendem Plan zur Schule.

Die Jahrgänge 5 und 6 kommen wieder täglich von Montag bis Freitag in die Schule zum Präsenzunterricht.

Die IVK Schülerinnen und Schüler erhalten alle notwendigen Informationen und ihre Stundenpläne von ihren IVK Lehrerinnen.  

 

Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht

 

Um Infektionen zu entdecken und Infektionsketten zu durchbrechen sind die verpflichtende Selbsttestungen der SchülerInnen in der Schule notwendig und ein wichtiger Bestandteil in der Eindämmung der Pandemie.

Jeder durchgeführte Test trägt dazu bei, dass der Präsenzunterricht sicher durchgeführt werden kann und Schülerinnen und Schüler und die Lehrkräfte gesund bleiben können.

Um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen, ist ein negatives Testergebnis die Voraussetzung.

 

Die Selbsttests werden

  •  mit Vorankündigung
  • in einem großen belüfteten Raum
  • in kleinen Gruppen
  • an desinfizierten Sitzplätzen
  • mit Abstand durchgeführt und von Lehrkräften erläutert und begleitet.

Die Maske darf nur während der Selbsttestung kurz abgenommen werden.

 

SchülerInnen, die am Selbsttestungstermin in der Schule nicht anwesend sind, werden am nächsten Präsenztag nachgetestet.

 

Alternativ zur Selbsttestung in der Schule, ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Eine entsprechende Bescheinigung ist den Lehrkräften unaufgefordert vorzulegen.

 

Sollten Sie eine Testung grundsätzlich ablehnen, informieren Sie die Schule bitte telefonisch darüber, ansonsten gilt das Fehlen als unentschuldigt. Ohne die Vorlage eines aktuellen Testergebnisses oder die durchgeführte Selbsttestung gilt ein Betretungsverbot der Schule. Die Schülerin oder der Schüler ist dann verpflichtet wieder in Distanz zu lernen, zum Erhalt der notwendigen Unterrichtsmaterialien muss Ihr Kind mit den Lehrkräften selbstständig Kontakt (z.B. über TEAMS, telefonisch, etc.)  aufnehmen.

 

 

Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen,

nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.