Fragen...

Wir sind umgezogen und möchten unser Kind an der Matthias-Claudius-Schule anmelden?

  •  Bitte vereinbaren Sie über das Sekretariat einen Gesprächstermin mit der Schulleitung.

Was mache ich, wenn mein Kind krank wird? 

  • Sollte Ihr Kind krank sein oder kann aus anderen Gründen die Schule nicht besuchen, schicken Sie bitte eine Mitteilung über die UNTIS App. Alternativ können Sie sich im Sekretariat unter 02421 69377-0 melden und geben Ihrem Kind bitte im Anschluss eine schriftliche Entschuldigung mit.

Wie sieht die Stundentafel aus? 

1. Stunde 07.55 - 08.40 Uhr
2. Stunde

08:45 - 09.30 Uhr

  Pause
3. Stunde 09.50 - 10.35 Uhr
4. Stunde 10.40 - 11.25 Uhr
  Pause
5. Stunde 11.40 - 12.25 Uhr
6. Stunde 12.30 - 13.15 Uhr

Was muss ich bei bei Unwetter und extreme Wetterlagen beachten?

 

Zu den Unwetterereignissen zählen:

  • (extrem) heftiger Starkregen,
  •  schwere Sturmböen bis hin zu extremen Orkanböen,
  • schwere bis extreme Gewitter evtl., mit extremen Orkanböen/Starkregen,
  • (extrem) starker Schneefall evtl., mit Verwehungen,Glatteis.

In diesen Fällen entscheidet, basierend auf den Meldungen und Empfehlungen des Deutschen Wetterdienstes, das Krisenmanagement der einzelnen Bezirksregierungen nach Rücksprache mit dem Schulischen Krisenbeauftragten des MSB, ob das Ruhen des Unterrichts in Präsenz angekündigt werden soll. Betrifft das Unwetter das gesamte Bundesland Nordrhein-Westfalen kann das Ministerium für Schule und Bildung über einem landesweiten Ruhen des Unterrichts in Präsenz entscheiden. Schülerinnen und Schüler verbleiben bei einem angeordneten Ruhen des Präsenzbetriebes zu ihrem eigenen Schutz zu Hause und nehmen am Distanzunterricht teil oder erledigen ersatzweise Aufgaben.

 

Falls dieser Fall eintritt und die Schülerinnen und Schüler zu Hause bleiben müssen, erfahren die Eltern dies über die Medien (z.B. Radio, seriöse Internetseiten), hier auf unserer Internetseite und auf dem Online-Auftritt des Schulministeriums (bitte hier klicken).

 

Für Schülerinnen und Schüler, die die Mitteilung über das Ruhen des Präsenzbetriebes nicht mehr rechtzeitig erreicht hat und die deshalb im Schulgebäude eintreffen, ist eine angemessene Beaufsichtigung durch die Schulen zu gewährleisten. Alle Lehrkräfte haben, soweit es die Witterungsverhältnisse zulassen, ihren Dienst anzutreten (§ 15 ADO).

 

Es gilt weiterhin der Runderlass 12-51 Nr. 1 zur „Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen“. Demnach entscheiden die Eltern, ob der Schulweg zumutbar und sicher ist. Bei extremen Wetterlagen können die Eltern morgens entscheiden, ihr Kind nicht in die Schule zu schicken. In diesem Fall ist die Schule umgehend zu informieren. 

 

https://www.schulministerium.nrw/extreme-witterung