Beschulung in der Woche nach den Osterferien

Aktualisierung 09.04.2021

 

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

 

vor dem Hintergrund, der nach dem Osterfest weiterhin unsicheren Infektionslage hat, die Landesregierung entschieden, dass der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen ab Montag, den 12. April 2021, eine Woche lang ausschließlich als Distanzunterricht stattfinden wird.

 

Das bedeutet am Mittwoch, den 14.04.2021 findet dazu ein weiterer Mappentauschtag statt, den bereits bekannten Zeitplan finden Sie noch mal hier. Parallel dazu bitte auch die Hinweise für die Klassen in Teams und über die Klassenleitungen beachten.

 

a

8.00 Uhr

Haupteingang

5 b

8.15 Uhr

Haupteingang

6 a

8.30 Uhr

Haupteingang

6 b

8.45 Uhr

Haupteingang

7 a

9.00 Uhr

Haupteingang

IVK

9.00 Uhr

Toreingang

7 b

9.15 Uhr

Toreingang

8 a

9.30 Uhr

Haupteingang

8 b

9.45 Uhr

Haupteingang

8 c

10.00 Uhr

Toreingang

9 a

10.15 Uhr

Toreingang

9 b

10.30 Uhr

Haupteingang

9 c

10.45 Uhr

Toreingang

 

Präsenzunterricht nur für den 10. Jahrgang

 

Ausgenommen hiervon bleiben ausdrücklich alle Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen (Klasse 10), die sich weiterhin auch im Präsenzunterricht auf ihre Prüfungen vorbereiten können. Diese kommen bitte nächste Woche abwechselten in ihren A/B Gruppen, wir beginnen am Montag mit Gruppe B.

 

 

12

13

14

15

16

Apr

Mo

Di

Mi

Do

Fr

B

A

B

A

B

 

 

 

 

 

Neben den bereits bestehenden Infektionsschutzmaßnahmen an unserer Schule, wird es ab der kommenden Woche eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben.

 

Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Bei Fragen nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

 

Über den weiteren Schulbetrieb ab dem 19. April 2021 werden wir Sie selbstverständlich schnellstmöglich informieren.

 

Ihre Schulleitung und das Kollegium der Matthias-Claudius-Schule